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Die E. W. Baader-Stiftung und der E. W. Baader-Preis
Vorwort: „... Wer Baader kannte – und ein beträchtlicher Teil der hier Anwesenden hat Diejenigen von uns, die ihn besonders gut kannten, wissen, daß er ein zuverlässiger Mentor und Freund war und daß alles in seinem Leben, die persönlichen Aspirationen, seine umfassenden kulturellen Interessen, die Begeisterung an Reisen und die Freude an internationalen Kontakten dem einen Ziel, der Förderung der Arbeitsmedizin, untergeordnet war. So haben wir am Institut für Arbeitsmedizin der Universität Berlin vor dem 2. Weltkrieg, Etwas beschämt müssen wir auch posthum erkennen, daß seine bisweilen kurios erscheinende Sparsamkeit ebenso den Zielen der Arbeitsmedizin diente; jede Mark, die Baader dadurch sparte, daß er vieles in seinem Leben mit fast kleinlich erscheinender Berechnung gestaltete, Mit vorgenannten Worten beschrieb der seinerzeitige Direktor der Neurologischen Klinik der Universität Göttingen, Prof. Dr. med. Helmut Bauer, der sich selbst in einem Brief an die Nichte Ilse Baaders vom 4.2.1981 [2] „als langjähriger Assistent von Prof. Baader und Freund des Hauses“ bezeichnete, Baaders weitsichtiges Handeln zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (- und Umweltmedizin), jene Gesellschaft also, die Baader heute so geschickt desavouiert und die versuchte, die Stiftung zu vernichten, um sich auf diesem Wege in den Besitz des Stiftungskapitals (sprich: des Erbes Ilse und Ernst Wilhelm Baaders) zu bringen.
Ein Blick zurück: Wie kam es zu der E. W. Baader-Stiftung? Die E.W. Baader-Stiftung beruht auf dem – drei Wochen nach dem am 1. November 1962 erfolgten Tod E. W. Baaders – errichteten Testament Ilse Baaders vom 21.11.1962 (eröffnet durch das Amtsgericht Hamm/W. 11. 1.1966), in dem sie – noch ganz unter dem Eindruck des Todes ihres Mannes – wie folgt verfügte: „Das Testament meines Mannes muß bis zum letzten Buchstaben erfüllt werden, falls es bis zu meinem Tode noch nicht geschehen ist. Von dem von mir hinterlassenen Vermögen soll auf seinen Wunsch – wie bereits mit Herrn Prof. Helmut Bauer besprochen – eine „Ernst Baader Stiftung“ gegründet werden, die den Studenten der „Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin“ oder den Studenten der Arbeitsmedizin überhaupt zugute kommen soll. Zur Beratung sind Herr Prof. Helmut Bauer, Göttingen und Herr Dr. Günter Fuchs, München heranzuziehen.“ Dass der Weg zur Gründung der Stiftung letztlich die Gesellschaft für Arbeitsmedizin (heute: Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin – DGAUM) berührte, war dem Umstand geschuldet, dass die Gründung der Gesellschaft auf Betreiben Baaders erfolgte und er bis zu seinem (überraschenden) Tod deren Gründungs- und Erster Präsident war.
Bedingt durch das untadelige Verhalten der seinerzeit handelnden Personen fühlte sich die Erblasserin in nachvollziehbarer Weise auch der Gesellschaft emotional verbunden. Sowohl der Gesellschaft als auch Herrn Prof. Helmut Bauer und Herrn Dr. Fuchs wurden daher im Testament vom 21.11.1962 auch folgende Nachlassgegenstände (die für Ilse Baader mit einem hohen Affektionsinteresse besetzt waren) vermacht:
„Der „Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin“ vermache ich das Bild meines Mannes, d.h. die Kopfstudie von Prof. Bert Heller und die Studie seiner Hände, gleichfalls von Prof. Heller, sowie sämtliche von meinem Mann verfassten Bücher über Berufskrankheiten – auch in ausländischer Übersetzung – sowie alle Bände seines „Handbuches der gesamten Arbeitsmedizin.“ „Herrn Dr. Günther Fuchs, Geschäftsführer der „Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin“ (...) vermache ich als privates Andenken an meinen Mann die große japanische Vase, die mein Mann für seinen Vortrag in Kyoto erhalten hat.“ „Herrn Prof. Helmut Bauer (Univ. Göttingen, Neurol. Klinik), privat: (...) vermache ich den Schmetterlingsteller aus Brasilien und die holzgeschnitzte Maske aus Haiti.“ Festzuhalten ist also, dass de jure nicht Ernst Wilhelm Baader der Stifter war, sondern seine Ehefrau als seinerzeit befreite Vorerbin, vornehmlich mit den klaren (wenn auch nicht im Detail eindeutig formulierten) Vorstellungen, dass das Lebenswerk und das Ansehen ihres Mannes über die Zeit hinaus gepflegt und erhalten werden solle. Gleichwohl bestanden seinerzeit insbesondere von den Nachlassbehörden Überlegungen, den Willen der Erblasserin insoweit nicht folgen zu können und zu wollen, da
Im Hinblick auf die seinerzeit vorgebrachten Bedenken traten damals Überlegungen in den Vordergrund, den Stiftungsgedanken nicht weiter zu verfolgen und der im Zusatz zum Testament der Frau Ilse Baader vom 13.11.1965 (eröffnet Hamm/W. 11.10.1966) genannten Option (nämlich Aufteilung des Vermögens an die dort genannten Verwandten der Frau Ilse Baader) zuzuneigen. Dass die Stiftung dennoch errichtet werden konnte, ist ausschließlich der Familie – vornehmlich der Testamentsvollstreckerin Anneliese Heinecke, geb. Bechmann (der Cousine der Frau Ilse Baader) und dem Ersatztestamentsvollstrecker Prof. Dr. med. Gerhard Möllhoff (dem Ehemann der Nichte von Frau Ilse Baader) – sowie den seinerzeit Handelnden der Gesellschaft, nämlich den im Testament erwähnten Herren, Prof. Helmut Bauer in Göttingen und Dr. Günter Fuchs (München), zu verdanken. Rückblickend beschrieb Prof. Helmut Bauer Ilse Baaders Wunsch in einen Brief vom 4. Februar 1981 an die Nichte Baaders wie folgt:
Parallel führte Dr. Günter Fuchs in einem Brief vom 6.2.1981[3] – ebenfalls an die Nichte der Frau Ilse Baader – aus:
Deutlich wird die Bedeutung Ilse Baaders als Stifterin in der Präambel und im § 4 der Stiftungssatzung; [4] hier wird wie folgt ausgeführt: „Präambel Die am 27.09.1966 in Hamm/W. verstorbene Witwe des Arbeitsmediziners Professor Dr. Ernst W. Baader (geb. am 14. Mai 1892 in Berlin – gestorben am 01. November 1962 in Hamm), Frau Ilse Margarethe Anna Clara Baader, geb. Schroback hat in ihrem Testament vom 21.11.1962 in Erfüllung des letzten Willens ihres Mannes und ihm zum Gedenken die Einrichtung einer Stiftung unter seinem Namen verfügt, die Erbe ihres hinterlassenen Vermögens werden sollte und die im wesentlichen die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin durch die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin e. V. in München, deren Begründer Professor Baader war, dienen soll. Die Stifterin hatte Testamentsvollstreckung angeordnet. Unter Hinzuziehung der im Testament zum Zwecke der Beratung genannten Herren Professor Dr. H. Bauer, Göttingen, und Dr. G. Fuchs, in München, und auf Anraten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin e. V. hat die Testamentsvollstreckerin, Frau Anneliese Heinecke aus Berlin, die Stiftung als eine nichtrechtsfähige Stiftung in die Trägerschaft des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e. V. in Essen eingerichtet. Sie hat ihr unter dem Datum vom 10. Mai 1968 eine Satzung gegeben, die in Abstimmung zwischen dem Stifterverband und Vorstand sowie Beirat der Stiftung den zwischenzeitlich gewandelten Verhältnissen hiermit angepasst wird. Die Beteiligten gedenken in Dankbarkeit der Stifter, insbesondere des Pioniers der klinischen Arbeitsmedizin, und geben der Stiftung unter weitestgehender Berücksichtigung des wissenschaftlichen Vermächtnisses von Professor Baader die nachstehende neue Satzung:“ „§ 1 Name, Rechtsform
(1) Die Stiftung führt den Namen
E. W. Baader-Stiftung. (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e.V. in Essen und wird folglich von diesem im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.“ „§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin, insbesondere durch die regelmäßige Verleihung eines Preises für bedeutende wissenschaftliche Leistungen junger Arbeitsmediziner aus dem Inland und aus dem deutschsprachigen Ausland. (2) Darüber hinaus verfügbare Mittel sollen zur Förderung wissenschaftlicher Aufgaben im Rahmen der Stiftung im Einvernehmen mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin verwendet werden. (3) Die Stiftung finanziert auch die E. W. Baader-Gedächtnisvorlesung im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin. Den Referenten bestimmt der Präsident der Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Stiftungsvorstand. (4) Die von der Stiftung geförderten wissenschaftlichen Arbeiten sowie die der Entscheidung für die Preisvergabe zugrunde liegenden wissenschaftlichen Leistungen werden, soweit sie nicht bereits veröffentlicht sind, der Öffentlichkeit durch geeignete Maßnahmen zugänglich gemacht.“ „§ 3 Gemeinnützigkeit (...)“ „§ 4 Stiftungsvermögen (1) Das Stiftungsvermögen besteht aus dem nachgelassenen Vermögen der Stifterin. Das waren bei der Einrichtung der Stiftung rund 280.000 DM. (2) In dieser Höhe ist es seinem Wert nach zu erhalten. Nicht für die Zweckverfolgung benötigte Mittel können daher im Rahmen des steuerrechtlich Zulässigen einer freien Rücklage zugeführt werden.“ „§ 5 Organe Organe der Stiftung sind: 1. der Stiftungsvorstand 2. der Stiftungsbeirat.“ „§ 6 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen. Bei Meinungsverschiedenheiten soll die Meinung des Älteren den Ausschlag geben. (2) Dem ersten Vorstand gehörten Professor Dr. Helmut Bauer, Göttingen und Dr. med. Günter Fuchs, München-Lochham an. Dr. med. Günter Fuchs verstarb am 25. November 1988. Herr Professor Dr. Bauer behält sein Amt, bis er durch Tod oder auf eigenem Wunsch ausscheidet oder bis er zur Ausübung seines Amtes auf Dauer nicht mehr in der Lage ist. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, so benennt der verbleibende Stiftungsvorstand den Nachfolger im Benehmen mit dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin. (3) Die Amtszeit der so benannten Mitglieder des Stiftungsvorstandes beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig.“ „§ 7 Stiftungsbeirat (1) Der Stiftungsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, wovon eines der jeweilige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin ist und weitere drei vom Stiftungsvorstand auf die Dauer von jeweils vier Kalenderjahren auf Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin e.V. berufen werden. Ein Mitglied bestellt der Stifterverband. (2) ..... (3) ....“ § 10 Änderung der Satzung, Auflösung (1) Eine Zweckänderung kann nur in Übereinstimmung mit dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin e.V. und auch nur im Rahmen der wissenschaftlichen Zwecksetzung dieser Gesellschaft beschlossen werden. (2) .... (3) Sonstige Änderungen dieser Satzung können nur durch einstimmigen Beschluß des Stiftungsvorstandes und des Stiftungsbeirates erfolgen. (4) Erscheint die Verfolgung des Stifterwillens unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr sinnvoll zu sein, so können Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat – einstimmig und gemäß dem in Abs. (1) vorgeschriebenen Verfahren – die Auflösung der Stiftung beschließen. Das dabei verbleibende Vermögen fällt an die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin e.V., die es für ihre wissenschaftlichen Zwecke zu verwenden hat.“
Dem Gründungs-Gremium der E. W. Baader-Stiftung gehörten an:
Stiftungsbeirat:
Die Stiftung wird also bezüglich ihrer Organe satzungsgemäß von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) beherrscht. Warum – so wird sich der geneigte Leser fragen – wird hier so ausführlich auf einen juristischen Sachverhalt eingegangen? Erklärtes (und dem Verfasser der Homepage gegenüber eindeutig formuliertes) Ziel der „Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.“ ist es, die Stiftung gem. § 10 Abs. 4 der Satzung zu liquidieren und sich des Stiftungskapitals zu bemächtigen. Wie soll bzw. sollte das geschehen? Unter Bezugnahme auf § 10 Abs. 4 der Satzung stellt man gezielt die Behauptung auf, dass die Verfolgung des Stifterwillens unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr sinnvoll sei. Die Familie von Ilse Baader, also der Stifterin, konnte – bis jetzt erfolgreich – diesem unwürdigen Treiben Einhalt gebieten. So trat die Nichte von Ilse Baader in der Vergangenheit mehrfach schriftlich an den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin heran und bemühte sich, allein um der historischen Wahrheit gerecht zu werden, um eine Versachlichung der einseitigen und tendenziösen Berichterstattung zu Lasten E. W. Baaders. Wenige Tage vor der entscheidenden Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. im April 2014 richtete der Betreiber dieser Homepage am 29. März 2014 nachfolgende E-Mail an Vorstand und Beirat der Gesellschaft:
„Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bekannt ist, wird auf der diesjährigen Tagung der DGAUM ein Symposium stattfinden, in dem die Person des Gründungspräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Herr Prof. Dr. med. Dr. h.c. Ernst Wilhelm Baader, im Focus stehen wird. Bezug nehmend auf die von Herrn Prof. Leven und Herrn Rauh erschienene Publikation führt Herr Prof. Drexler hierzu im Grußwort zum diesjährigen Kongress wie folgt aus: „...Vor diesem Hintergrund wird es zu überdenken sein, wie die DGAUM zukünftig mit der E.W. Baader-Stiftung verfahren soll. Deshalb wird sowohl die Person E.W. Baader sowie die Zukunft der Stiftung im Rahmen der Dresdner Jahrestagung eine wichtige Rolle spielen. Professor Leven wird den Festvortrag im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung am Mittwoch bestreiten, daneben ist ebenfalls ein Symposium am Donnerstag geplant, in dem das Thema "Baader" im Mittelpunkt stehen wird. Darüber hinaus wollen wir im Rahmen der Mitgliederversammlung Vorschläge zur Weiterentwicklung der E.W. Baader-Stiftung machen und diese mit Ihnen diskutieren.“ Namens und im Auftrag meiner Mutter, Frau Dr. med. Ingrid Möllhoff-Mylius, der Nichte von Herrn Prof. Baader, übersende ich Ihnen zur gefl. Kenntnisnahme beigefügten Schriftwechsel. Ich darf Sie bitten, in Ihren Überlegungen bzw. Beschlussfindungen auch den Standpunkt der Familie zu berücksichtigen. Gestatten Sie in diesem Zusammenhang folgenden Hinweis: Die 1968 in Erfüllung des testamentarischen Willens Baaders und seiner Ehefrau, Ilse geb. Schroback errichtete „E.W.Baader-Stiftung“ und der nach E.W. Baader benannte Preis stehen im unauflösbaren Verhältnis zur Person des Stifters und zum Nachlass Baaders, aus dem die Stiftung realisiert wurde. Eingedenk der guten Sitten, die auch Verstorbenen gegenüber gelten sollten, haben Sie sicher Verständnis dafür, dass die Familie in Erinnerung an Ernst Wilhelm Baader und seine Ehefrau, • einer Vereinnahmung der aus dem Nachlass Baaders stammenden Mittel durch die Gesellschaft bei gleichzeitiger Negierung der Person Baaders oder Herabwürdigung seines Andenkens, • einer Umwidmung des Preises unter Tilgung des Namens Ernst Wilhelm Baader, • oder dem Versuch, die beim Dt. Stiftungszentrum in Essen angesiedelte „E.W. Baader- Stiftung“ umzubenennen und vom Stifter namentlich bzw. ideell zu lösen (womöglich mit dem Ziel, die aus dem Nachlasse Baaders stammenden finanziellen Mittel andersgeartet für Zwecke Ihrer Gesellschaft zu verwenden), entsprechend entgegen treten wird.
Der inhaltlichen Beantwortung des Briefes meiner Mutter vom 2.3.2014, insbesondere der einzeln gestellten Fragen, dürfen wir zudem zeitnah entgegen sehen.“
Diese an die Notabeln, aber auch an einen großen Kreis der Mitglieder der Gesellschaft gerichtete E-Mail, führte zumindest zu einer persönlichen Begegnung mit dem Präsidenten und dem Hauptgeschäftsführer der DGAUM in München, in der die jeweiligen Standpunkte ausgetauscht wurden. Dem übermittelten Stimmungsbild der Mitgliederversammlung wurden die seinerzeitigen Bemühungen des Ehepaares Baader gegenübergestellt, insbesondere die Intention der Stifterin, Ilse Baader, die Stiftung zum ehrenden Angedenken an ihren Mann zu errichten sowie die seinerzeitigen beiden testamentarischen Verfügungen der Erblasserin in den Gesamtzusammenhang gerückt. Von dem Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin erhielt dann der Verfasser am 11. Juni 2014 nachfolgende E-Mail: "1.) Vor dem Hintergrund des Votums der Teilnehmenden am Symposium im Rahmen 2.) Sollte der Stifterverband als stimmberechtigtes Mitglied im Beirat der Hintergrund dieser Beschlussfassung ist das Meinungsbild in der
Der Stifterverband in dessen Verwaltung und Obhut die Stiftung sich befindet, hat indessen einer Auflösung der Stiftung bzw. einer Aufbrauchstiftung nicht zugestimmt. Es bleibt in diesem Kontext also das weitere Agieren der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) abzuwarten. Das wird seitens des Verfassers mit Interesse – und, man ist hier einiges schon gewöhnt – mit notwendigem Argwohn beobachtet werden. Dass man den Einlassungen der Notabeln der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin und der nahezu personenidentischen Besetzung der E. W. Baader-Stiftung überhaupt mit erheblicher Vorsicht gegenüber treten muss, wird allein aus deren eigenen Einlassungen zur Zukunft der E. W. Baader- Stiftung deutlich. So findet sich im Dokumentationsband zur 54. DGAUM-Jahrestagung 2014 [5] folgender Eintrag:
„Förderung des Nachwuchses in der Arbeitsmedizin Nachwuchssymposium, 3. April 2014, 9:00 – 13:45 Uhr Finanzierung Das Nachwuchssymposium wird von der DGAUM organisiert und durch die E.W. Baader-Stiftung finanziell unterstützt. Hierzu bedarf es folgender Erklärung: Nach der Aufarbeitung der Vergangenheit und Aktivitäten von E.W. Baader während der Zeit des Nationalsozialismus durch die beiden Medizinhistoriker Professor Dr. Karl- Heinz Leven und Philipp Rauh, M.A. ist zu überdenken, wie die DGAUM zukünftig mit der E.W. Baader-Stiftung verfahren soll. Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2014 in Dresden werden wir hierzu Vorschläge machen und das Weitere diskutieren. Bis dahin hat die E.W. Baader-Stiftung die Ausschreibung und Vergabe eines E.W. Bader- Preises zurückgestellt. Das zwischenzeitlich aufgelaufene Geld aus dem Stiftungsvermögen ist jedoch in dieser Interimszeit zu verausgaben. Die E. W. Baader-Stiftung hat daher auf Antrag des Vorstandes der DGAUM der Durchführung und Finanzierung eines Nachwuchssymposiums zugestimmt.“ Reisekosten, Beherbungskosten, Aufwendungen für Essen und Getränke und dergleichen Aktivitäten stehen eindeutig im Gegensatz zur noch (gültigen) Satzung der E. W. Baader-Stiftung; die allein auf die Förderung des wissenschaftlichen Werkes eines einzelnen jungen Forschers abhebt und diesen – und zwar personengebunden für seine wissenschaftliche Leistung – durch die Ausreichung finanzieller Mittel unterstützt. Ersichtlich wird dies in der Ausschreibung des E. W. Baader-Preises der E. W. Baader-Stiftung. [6] Zusammenfassend ist anzumerken:
Ein jeder mag sich hier ein eigenes Bild machen...! Nachwort: „Indessen kommt man nicht daran vorbei, daß der Lebenslauf und das Lebenswerk E. W. Baaders nicht ausschließlich die glückliche Synthese befriedigender Inklinationen und einer ruhmreichen Laufbahn waren, sondern auch in hohem Maße von einem Einsatz geprägt waren, der von ihm Opfer, mühsame Arbeit und Durchstehen von Enttäuschungen und Rückschlägen verlangte. Baader hat sich viele Annehmlichkeiten versagt, um die Mittel zu haben, die für die Förderung seines Wissens und die Durchführung seines Lebenswerkes im Dienst der Arbeitsmedizin nötig waren. Er hat trotz eines schweren Diabetes-Leidens bis zuletzt intensiv gearbeitet. Er ist in den Sielen gestorben; bei erkannter Infarktgefahr hielt er es doch nicht vertretbar, einen Vortrag abzusagen; er verstarb wenige Tage danach am Herzinfarkt. Seine Sparsamkeit wurde mitunter apostrophiert; sie hat aber dazu geführt, daß es heute eine E. W. Baader-Stiftung gibt. In diesem Zusammenhang muß auch dankbar an seine Frau Ilse gedacht werden, die sein Vermächtnis hingebungsvoll verwirklicht hat.“[7] Ilse und Ernst Wilhelm Baader in einem der letzten gemeinsam verbrachten Urlaube [8]
Ilse Baader und ihre Nichte, Dr. med. Ingrid Möllhoff-Mylius (1962) (Foto im Privatbesitz) Der E.W. Baader-Preis der E.W. Baader-Stiftung zur Förderung der Arbeitsmedizin in der Bundesrepublik Deutschland
„Förderschwerpunkte: Die Stiftung vergibt in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. in jährlichem Wechsel 5.000,-- Euro für den E.W. Baader-Preis und 10.000,-- Euro als Sachmittelzuwendung zur Anschubfinanzierung von Drittmittel-geförderten Forschungsprojekten. Der E.W. Baader-Preis wird für bedeutende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin aus dem Inland und dem deutschsprachigen Ausland verliehen. Er kann geteilt werden. Die Sachmittelzuwendung soll deutschsprachigen wissenschaftlich aktiven Arbeitsmediziner/innen die Möglichkeit geben, wissenschaftliche Grundlagen für eine Forschungsförderung durch andere Mittelgeber zu gewinnen. Maßstab für eine Sachmittelzuwendung ist neben der wissenschaftlichen Qualität und Erfolgsaussicht des Vorhabens die Chance einer späteren Umsetzbarkeit der Ergebnisse in die Praxis. Außerdem finanziert die Stiftung regelmäßig die „E.W. Baader-Gedächtnisvorlesung“ im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. Stiftungsvermögen: ca. 200.000 Euro Fördervolumen: ca. 11.000 Euro“ [9] Träger des E. W. Baader-Preises:
Anm.: Die Liste wird weiter aktualisiert [1] H. J. Bauer, E. W. Baader-Gedächtnisvorlesung – Arbeitsmedizin und Neurologie, in: 23. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin e. V. unter Mitwirkung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werkärzte e.V. – Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner – in Verbindung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V., Bonn; Göttingen 4. bis 7. Mai 1983, Stuttgart, S. 15-26 (15-16).
[2] Im Privatarchiv.
[3] Im Privatarchiv.
[4] Es wird im Folgenden Bezug genommen auf die (derzeit noch gültige) Fassung der Satzung, die vom Vorstand und Beirat der E. W. Baader-Stiftung im Wege des schriftlichen Verfahrens am 10.9.1993 bzw. 1.10.1993 beschlossen und die seitens des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e.V. als Stiftungsträger am 30.10. bzw. 3.11.1993 im Umlaufverfahren akzeptiert wurde.
[5] Dokumentationen der 54. Jahrestagung der DGAUM 2014 Mittwoch, 2. April bis Freitag, 4. April 2014 in Dresden, S. 19. http://www.dgaum.de/dgaum-jahrestagung/archiv-jahrestagungen/jahrestagung-2014/ (Zugriff: 14.7.2015).
„E. W. Baader-Preis der E. W. Baader-Stiftung zur Förderung der Arbeitsmedizin in der Bundesrepublik Deutschland. Forschungspreis für eine bedeutende wissenschaftliche Studie auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin.
Die E.W. Baader-Stiftung vergibt in ungeraden Kalenderjahren ihren mit 5.000 Euro dotierten E.W. Baader-Preis. Berücksichtigt werden können noch nicht publizierte Manuskripte oder Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften sowie Habilitations- und Promotionsschriften, die in den zwei der Preisverleihung vorausgehenden Jahren fertig gestellt worden sind. Die Arbeit soll auf eigenen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen beruhen und darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht für einen anderen Preis eingereicht worden sein. Bei Autorengruppen muss der Beitrag der einzelnen Autoren an der Arbeit erkennbar sein. Bewerben können sich Arbeitsmediziner bis zu einem Alter von 45 Jahren, arbeitsmedizinisch tätige Naturwissenschaftler können Mitautoren sein. Bei prospektiven Studien gilt das Alter der bewerbenden Autoren zu Beginn der Studie. Bewerbungsarbeiten sind zusammen mit einer kurzgefassten Darstellung des beruflichen Werdegangs und ggf. mit einer Auflistung der eigenen Veröffentlichungen in sechs Exemplaren einzureichen. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum Ende der zweiten Kalenderwoche eines ungeraden Kalenderjahres an die E.W. Baader-Stiftung Geschäftstelle Schillerstr. 29, 91054 Erlangen Telefon (09131) 85 26116. Der Preis kann geteilt werden und wird regelmäßig auf den Jahrestagungen der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. verliehen.“
[7] H. J. Bauer, E. W. Baader-Gedächtnisvorlesung anläßlich des 10jährigen Bestehens der E. W. Baader-Stiftung, in: E. W. Baader Gedächtnis-Vorlesungen für Arbeitsmedizin 1968-1998, Gedanken, Meinungen und Tatsachen zum Zeitgeschehen aus der Sicht eines Fachs der Humanmedizin. Hrsg. von Prof. Dr. med. H. Valentin, Erlangen; Prof. Dr. med. G. Zerlett, Köln, Stuttgart 1998, S. 54-56 (54).
[8] Photographie im Privatarchiv.
[9] Homepage des Dt. Stifterverbandes: http://www.baader-stiftung.de/ (Zugriff: 26.6.2015).
[10] Bezüglich der akademischen Titel und Institutszugehörigkeiten der Preisträger wird auf den Zeitpunkt der Verleihung des Preises abgehoben.
[12] Dtsch Arztebl 2000; 97(34-35): A-2259 / B-1949 / C-1815; [13] Dtsch Arztebl 2002; 99(20): A-1395 / B-1186 / C-1112; http://www.aerzteblatt.de/archiv/31663?src=search [14] Dtsch Arztebl 2005; 102(36): A-2421 / B-2038 / C-1930; http://www.aerzteblatt.de/archiv/48222?src=search (Zugriff: 276.2015) [15] Dtsch Arztebl 2007; 104(18): A-1251 / B-1115 / C-1067; http://www.aerzteblatt.de/archiv/55495?src=search (Zugriff: 27.6.2015) [16] Dtsch Arztebl 2010; 107(36): A-1708 / B-1508 / C-1488; http://www.aerzteblatt.de/archiv/78197?src=search (Zugriff: 27.6.2015) |
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